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*ABSCHLUSSTAGUNG „RECHT UMKÄMPFT“ // 29.–31. MAI 2024 // BERLIN*

Anmeldung bis zum 30. April offen!

Nach sechs Jahren interdisziplinärer Arbeit lädt die von der DFG geförderte Forschungsgruppe „Recht – Geschlecht – Kollektivität“ herzlich zu ihrer Abschlusstagung Recht umkämpft. Feministische Perspektiven auf ein neues Gemeinsames nach Berlin ein! Alles über Programm, Beitragende, Tagungskonzept und -orte sowie die Anmeldung (bis 30. April) findet sich ab sofort auf https://recht-umkaempft.de/. Die Teilnahme an der Tagung ist kostenlos.

Willkommen bei der DFG-Forschungsgruppe „Recht – Geschlecht – Kollektivität“

Unsere interdisziplinäre Forschungsgruppe (FOR) besteht seit Januar 2018. Ihr gehören Vertreter*innen der Rechtswissenschaft, der Soziologie, der Europäischen Ethnologie und der Geschichtswissenschaft von den drei größten Berliner Universitäten (HU/TU/FU), der Universität Potsdam und der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) an. Mehr erfahren…

Die FOR besteht aus sechs Teilprojekten (TP) sowie einem Koordinationsprojekt. In jedem TP untersucht ein Team ein bestimmtes empirisches Forschungsfeld. In der zweiten Förderphase (2021-2024) sind das Umweltrecht und Umweltklagen (TP A), transnationale Arbeitskonflikte (TP B), Urban & Housing Commons (TP C), Verbraucher*innenschutz (TP D), gemeinwohlorientierte Prozesse der Infrastrukturierung (TP E) und Menschenrechte, queere Geschlechter und Sexualitäten seit den 1970er Jahren (TP F).


Aktuelles:

Tagungsankündigung: Das „Recht auf sexuelle Selbstbestimmung“. Gewalt, Autonomie und Handlungsmacht seit 1872

Das DFG-Forschungsprojekt „Menschenrechte, queere Geschlechter und Sexualitäten seit den 1970er Jahren“ der DFG-FOR 2265 „Recht – Geschlecht – Kollektivität“ möchte im Rahmen einer zweitägigen Tagung am 24. und 25. Februar 2022 die Genese eines „Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung“ historisieren. Im Mittelpunkt steht die Frage, in welchen Spannungsfeldern sich der Topos eines solchen Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung entwickelte.

Uns interessiert, auf welche Weise das Konzept der sexuellen Selbstbestimmung verflochten ist mit Konzepten von Autonomie, Individualität/Subjektpositionen/Identität auf der einen Seite sowie anderseits mit kollektiven Vorstellungen etwa von „Sittlichkeit“ und Moral. Ausgehend von den Debatten der ersten deutschen Frauenbewegung(en) im Kaiserreich sowie der ersten deutschen Homosexuellenbewegung und vor dem Hintergrund der normativen Grundlagen des RStGB, das 1872 in Kraft trat, möchten wir fragen, wie und in welchen historischen Kontexten das Recht auf Sexualität, auf sexuelle Selbstbestimmung, sexuelle Orientierung sowie sexuelle Vielfalt als schutzwürdig gefordert, und in welchen Konflikt- und Spannungsfeldern es definiert wurde. In den Blick geraten dabei die Anerkennung und Gleichstellung nicht-(hetero)normativer Sexualitäten und Geschlechter, aber auch die Regulierung von Beziehungen und Partner:innenschaften durch rassifizierte Verbote oder Tabuisierungen von Sexualität für Menschen mit Behinderungen oder der Einfluss der Kirchen. Insgesamt streben wir eine intersektionale Betrachtung unter Einbeziehung von Kategorien wie race, class, gender, dis/-ability/body sowie Religion an.
Wir möchten fragen: Welche Akteur:innen und Bewegungen waren an den Forderungen um sexuelle Selbstbestimmung beteiligt? Welche Transferprozesse zwischen Recht, Wissen und politischen Bewegungskollektiven lassen sich dabei ausmachen? Wie weiteten sich die Forderungen nach sexueller Selbstbestimmung in die (Menschen)rechte?

Die Tagung findet am 24. und 25. Februar 2022 an der Freien Universität Berlin statt. Sie ist aktuell als Präsenzveranstaltung geplant. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen und gebeten, sich bis zum 31. Januar anzumelden.

Kontakt und Anmeldung: arbeitsbereich-didaktik[at]geschkult.fu-berlin.de