Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Angebote unter: www.recht-geschlecht-kollektivitaet.de
Die DFG-Forschungsgruppe „Recht-Geschlecht-Kollektivität“ ist jederzeit bemüht, ihren Webauftritt unter Vorgabe des Gesetzes über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) so barrierefrei wie möglich zu gestalten. Technische Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BITV 2.0).
Link zum Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin
Link zur BITV 2.0.
Stand der Barrierefreiheit
Die letzte Überprüfung wurde am 10.02.2021 von der Forschungsgruppe "Recht Geschlecht Kollektivität" durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass Teile des Webauftritts nicht vollständig den Anforderungen entsprechen:
- Bilder, die in Seiten eingebunden wurden, wurden an einigen Stellen noch nicht durch textliche Beschreibungen ergänzt.
- Die wesentlichen Inhalte der Website und der Barrierefreiheitserklärung stehen noch nicht in leichter Sprache und in deutscher Gebärdensprache zur Verfügung.
- Nicht alle integrierten PDF-Dateien sind bisher barrierefrei zugänglich. (behoben am 14.06.2021)
- Nicht alle intergrierten Links konnten bisher durch Beschreibungen ergänzt werden, die für Vorlesefunktionen geeignet sind.
Die Beseitigung dieser Barrieren befindet sich in Arbeit. Zeitplan zur Behebung: 2021.
Barriere melden:
Um bestehende Barrieren mitzuteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit zu erfragen, wenden Sie sich bitte an:
DFG-Forschungsgruppe Recht – Geschlecht – Kollektivität
Prof. Dr. Beate Binder
Institut für Europäische Ethnologie (IfEE), Humboldt- Universität zu Berlin (HU)
Mohrenstraße 40/41
10117 Berlin
Tel.: +49 (0)302093-70845
E-Mail: beate.binder[at]hu-berlin.de
Website: www.euroethno.hu-berlin.de/de/institut/personen/binder
Sonstige Anlaufstellen:
Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der obigen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden.
Link zu weiteren Informationen über die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit
Hinweis auf die Schlichtungsstelle nach Behindertengleichstellungsgesetz (BGG):
Es besteht die Möglichkeit, bei der Schlichtungsstelle nach § 16 des BGG ein Schlichtungsverfahren einzuleiten.