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Knotenpunkt Kollektiv

Geschlecht, sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität im Asylrecht

Schrittweise wurden Geschlecht, Sexualität und geschlechtliche Identität in der europäischen Rechtsprechung der letzten Jahrzehnte als asylrelevante Anwendungsfälle der sozialen Gruppe anerkannt. Was bedeutet ein solcher Anerkennungsprozess für die heteronormative Strukturlogik des (Asyl)rechts? Welche (gegenläufigen) Strukturlogiken wirken in dieser multipel verankerten und hoch dynamischen materiell- und verfahrensrechtlichen Diskursformation zusammen und wie lässt sich aktuell das Unbehagen der Rechtsprechung im Bereich von Trans* erklären? Während sich die meisten Arbeiten an der Schnittstelle von Refugee/Forced Migration Studies und Geschlechterforschung (noch) entlang der anerkennungsgeschichtlichen Trennung von (Cis)Geschlecht, sexueller Orientierung und Trans*identität bewegen, verfolgt das TP den Anspruch, die Verfolgungsgründe über die tatbestandliche Klammer der Kollektivität „soziale Gruppe“ anders – und entlang der Genealogie des Asylrechts besser – zu fassen. Damit wird ein analytischer Zugriff gewählt, mit dessen Hilfe sich ein Wandel in der heteronormativen Strukturlogik des Asylrechts freilegen lässt, der, so die Annahme des TP, für Irritationen in der Rechtsprechung sorgt, für die Rechtsdogmatik aber unsichtbar bleiben muss, letztlich jedoch eine partielle Loslösung von der modernen Rechtstradition bedeuten könnte. Das TP geht dem im Wege eines „close reading“ von Entscheidungen des EuGH und des EGMR sowie der in gerichtlichen Verfahren relevanten Richtlinien des UNHCR nach – diese Gerichtspraxis ist im TP nicht etwa geschlossen dogmatische, sondern bereits in sich brechende Diskurspraxis.

Förderphase 2 (2021-2024)

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