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Selbstermächtigung in verrechtlichten Verhältnissen

Zum Wandel vergeschlechtlichter Kollektive in Konflikten der Erwerbsarbeit

Das kollektive Handeln von Beschäftigten in der Erwerbsarbeit ist in Deutschland als Handeln von Betriebs­räten und Gewerkschaften sowohl ver­recht­licht als auch vergeschlechtlicht. Das Teilprojekt fragt danach, welche Rolle das Arbeitsrecht für die Vergeschlechtlichung von Kollektivierungs­prozessen und imaginierten Kollektivitäten sowie für die Konsti­tution vergeschlechtlicher Kollektive spielt.
Es geht dabei von der These aus, dass die verrechtlichten Kollektive, Kollektivitäten und Kollektivierungen im Wandel der Erwerbsarbeit durch Entgrenzung, Entbetrieblichung und Sub­jek­tivierung in Krisen geraten sind. Gegenstand der Untersuchung sind alle Erscheinungsformen kollektiven Handelns in der Erwerbsarbeit einschließlich neuer Handlungsformen, die auf Öffentlichkeit und virtuellen Raum statt auf den Ort des Betriebs setzen, und die Selbstvertretung gegenüber verrechtlichten Formen der Interessenvertretung präferie­ren.

Team:   Eva Kocher   Isabell Hensel   Judith Höllmann   Vanessa Kasprick   Theresa Tschenker (assoziiertes Mitglied)

Förderphase 2 (2021-2024)

Publikationen des Teilprojekts