Selbstermächtigung in verrechtlichten Verhältnissen
Zum Wandel vergeschlechtlichter Kollektive in Konflikten der Erwerbsarbeit
Das kollektive Handeln von Beschäftigten in der Erwerbsarbeit ist in Deutschland als Handeln von Betriebsräten und Gewerkschaften sowohl verrechtlicht als auch vergeschlechtlicht. Das Teilprojekt fragt danach, welche Rolle das Arbeitsrecht für die Vergeschlechtlichung von Kollektivierungsprozessen und imaginierten Kollektivitäten sowie für die Konstitution vergeschlechtlicher Kollektive spielt.
Es geht dabei von der These aus, dass die verrechtlichten Kollektive, Kollektivitäten und Kollektivierungen im Wandel der Erwerbsarbeit durch Entgrenzung, Entbetrieblichung und Subjektivierung in Krisen geraten sind. Gegenstand der Untersuchung sind alle Erscheinungsformen kollektiven Handelns in der Erwerbsarbeit einschließlich neuer Handlungsformen, die auf Öffentlichkeit und virtuellen Raum statt auf den Ort des Betriebs setzen, und die Selbstvertretung gegenüber verrechtlichten Formen der Interessenvertretung präferieren.
Team: Eva Kocher Isabell Hensel Judith Höllmann Vanessa Kasprick Theresa Tschenker (assoziiertes Mitglied)
Publikationen des Teilprojekts