Grenzen überwinden
Rechtliche Kategorisierungen von Geschlecht, „Race“ und Klasse in transnationalen Arbeitskonflikten
Das kollektive Handeln in transnationalen Konflikten der Erwerbsarbeit ist von Akteurs-Netzwerken geprägt und auf spezifische Weise verrechtlicht. Denn die (arbeits-)rechtliche Regulierung der Erwerbsarbeit ist historisch-kulturelle mit kollektiven Repräsentationsstrukturen eng verknüpft. Und diese Strukturen und Handlungsformen sind überwiegend nationalstaatlich geordnet. Sie werden zudem häufig in einem konzeptionellen Gegensatz zu individuellen Menschen- und Antidiskriminierungsrechten im transnationalen Rechtsraum verstanden.
Anhand von zwei Phänomenen – der kollektiven Organisierung von Arbeiter*innen entlang transnationaler Wertschöpfungsketten und der kollektiven Organisierung von Arbeitsmigrant*innen in Deutschland – untersucht das Teilprojekt in der zweiten Förderphase, in welcher Weise transnational agierende Akteur*innen wie Gewerkschaften, NGOs und andere gesellschaftspolitische Akteur*innen auf rechtliche Kategorien insbesondere von Geschlecht, „Race“ und Klasse zugreifen und wie Individualrechte zur Kollektivierung genutzt werden. Wir gehen davon aus, dass kollektives Handeln in grenzüberschreitenden Konflikten stärker mit individuellen Rechten, insbesondere Menschenrechten, verbunden wird als in nationalen Kontexten. Vor diesem Hintergrund fragen wir, welche Vorstellungen von grenzüberschreitender Solidarität und Repräsentation dabei artikuliert werden. Ausgehend von unseren Forschungsergebnissen aus der ersten Förderphase werden konzeptionelle Aussagen zum Verhältnis „Kollektiv / Individualrechte“ erarbeitet.