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*ABSCHLUSSTAGUNG „RECHT UMKÄMPFT“ // 29.–31. MAI 2024 // BERLIN*

Anmeldung bis zum 30. April offen!

Nach sechs Jahren interdisziplinärer Arbeit lädt die von der DFG geförderte Forschungsgruppe „Recht – Geschlecht – Kollektivität“ herzlich zu ihrer Abschlusstagung Recht umkämpft. Feministische Perspektiven auf ein neues Gemeinsames nach Berlin ein! Alles über Programm, Beitragende, Tagungskonzept und -orte sowie die Anmeldung (bis 30. April) findet sich ab sofort auf https://recht-umkaempft.de/. Die Teilnahme an der Tagung ist kostenlos.

Willkommen bei der DFG-Forschungsgruppe „Recht – Geschlecht – Kollektivität“

Unsere interdisziplinäre Forschungsgruppe (FOR) besteht seit Januar 2018. Ihr gehören Vertreter*innen der Rechtswissenschaft, der Soziologie, der Europäischen Ethnologie und der Geschichtswissenschaft von den drei größten Berliner Universitäten (HU/TU/FU), der Universität Potsdam und der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) an. Mehr erfahren…

Die FOR besteht aus sechs Teilprojekten (TP) sowie einem Koordinationsprojekt. In jedem TP untersucht ein Team ein bestimmtes empirisches Forschungsfeld. In der zweiten Förderphase (2021-2024) sind das Umweltrecht und Umweltklagen (TP A), transnationale Arbeitskonflikte (TP B), Urban & Housing Commons (TP C), Verbraucher*innenschutz (TP D), gemeinwohlorientierte Prozesse der Infrastrukturierung (TP E) und Menschenrechte, queere Geschlechter und Sexualitäten seit den 1970er Jahren (TP F).


Aktuelles:

Eine Veranstaltung der Reihe „kollektiv diskutieren“, veranstaltet im Rahmen der #4GenderStudies Wissenschaftstage

Sexismus, Abtreibung, Homosexualität: Verbotene Werbung?

Donnerstag, 16.12.2021, 18:00 - 19:30 (s.t.)

Martin Lücke  I  Inga Schuchmann  I  Berit Völzmann  I  Moderation: Petra Sußner

Zoom Link nach Anmeldung bei Marie-Luise Hartwig unter kollektivdiskutieren-rewi[at]hu-berlin.de (bis 15.12.2021).

Der Koalitionsvertrag der Ampel macht es offiziell: Der Anfang vom Ende des § 219a StGB ist eingeläutet. Jahrzehntelang kriminalisierte der Straftatbestand Informationen über Schwangerschaftsabbrüche. Doch nicht nur im Fall von Abtreibung erregt(e) der Werbebegriff Aufsehen. Im Sommer 2021 beschränkte die ungarische Gesetzgebung „Werbung“ auf heterosexuell-binäre Lebensrealitäten, zum erklärten Schutz Minderjähriger. In Deutschland kontrolliert sich die Werbewirtschaft selbst; der Werberat kann Empfehlungen gegen – Stichwort Pink Stinks – sexistische Werbung abgeben.

✨ Welche unterschiedlichen Genderkonzepte überkreuzen sich hier im Begriff der Werbung?

✨ Welche Rolle spielen Verbotsbegehren?

✨ Welche normative Stoßrichtung verfolgen sie, und wie können wir sie im realen Kontext gesellschaftlicher Verhältnisse verstehen?

Martin Lücke ist Professor für Didaktik der Geschichte an der FU Berlin und in der DFG Forschungsgruppe Leiter des Teilprojekts „Menschenrechte, queere Geschlechter und Sexualitäten seit den 1970er Jahren“. Er zeigt auf, wie die Liberalisierung von Sexualitäten in deutschen Pädagogikkontexten lange nicht mehr war, als eine Liberalisierung von Heterosexualität.

Inga Schuchmann ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für (Internationales) Strafrecht, Strafprozessrecht und Juristische Zeitgeschichte an der HU Berlin sowie Mitglied der Strafrechtskommission des djb. § 219a StGB, das Verbot von Werbung für Schwangerschaftsabbruch, hält sie für verfassungsrechtlich problematisch.

Berit Völzmann ist Habilitandin an der Goethe-Universität Frankfurt/Main. Ihr Buch „Geschlechterdiskriminierende Wirtschaftswerbung – Zur Rechtmäßigkeit eines Verbots geschlechts-diskriminierender Werbung im UWG“ ist im Nomos Verlag erschienen. Sie sieht den Staat in der Verantwortung, vor geschlechterdiskriminierender Werbung zu schützen.

Es moderiert Petra Sußner. Sie ist wissenschaftliche Projektkoordinator_in und Post-Doc an der HU Berlin; in der DFG Forschungsgruppe Recht – Geschlecht – Kollektivität für Gestaltung und Inhalt der Reihe kollektiv diskutieren verantwortlich.

✨ Mehr auf der Seite von kollektiv diskutieren.