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Willkommen bei der DFG-Forschungsgruppe „Recht – Geschlecht – Kollektivität“

Unsere interdisziplinäre Forschungsgruppe (FOR) besteht seit Januar 2018. Ihr gehören Vertreter*innen der Rechtswissenschaft, der Soziologie, der Europäischen Ethnologie und der Geschichtswissenschaft von den drei größten Berliner Universitäten (HU/TU/FU), der Universität Potsdam und der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) an. Mehr erfahren…

Die FOR besteht aus sechs Teilprojekten (TP) sowie einem Koordinationsprojekt. In jedem TP untersucht ein Team ein bestimmtes empirisches Forschungsfeld. In der zweiten Förderphase (2021-2024) sind das Umweltrecht und Umweltklagen (TP A), transnationale Arbeitskonflikte (TP B), Urban & Housing Commons (TP C), Verbraucher*innenschutz (TP D), gemeinwohlorientierte Prozesse der Infrastrukturierung (TP E) und Menschenrechte, queere Geschlechter und Sexualitäten seit den 1970er Jahren (TP F).


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Aktuelles:

Mit Recht gegen die Verhältnisse – Zum Potential von Heteronormativität im Asylrecht

11.05.2021 | 18:00 Uhr
Vortrag von Dr. Petra Sußner im Rahmen der IAG-Ringvorlesung "Quer Migration to Liberation? Zur Heteronormativität von Migrations- und Grenzregimen"

Als Verfolgungsgründe sind sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität im Asylrecht angekommen. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass der Schutz für LGBTIQ-Geflüchtete Defizite aufweist. In Unterkünften droht Gewalt, Einvernahmen verfehlen die Lebensrealitäten von Betroffenen. Der Vortrag geht Umsetzungsdefiziten nach und greift dabei auf Perspektiven der Legal Gender Studies zurück; im Fokus steht die Frage nach dem Verhältnis von Recht und Heteronormativität. Zentrale These ist, dass Heteronormativität als Struktur nicht nur Verfolgung hervorbringt, sondern auch dem Schutz vor Verfolgung entgegensteht. Damit ist die asylrechtliche Binarität von Herkunftsstaat (Gefahr) und Aufnahmestaat (Schutz) überschritten, und so lassen sich Schutzhindernisse aufzeigen, die rechtsdogmatischen Methoden verborgen bleiben. Auf dieser Basis kehrt der Vortrag schließlich auf die Ebene der Rechtspraxis zurück. Dabei geht es darum, Alternativen für eine kritische Rechtspraxis zu benennen und dem Gesprächspotential zwischen Gender Studies und Rechtswissenschaften so neue Räume zu eröffnen.

Dr. Petra Sußner ist Projektkoordinatorin in der DFG-Forschungsgruppe "Recht – Geschlecht – Kollektivität" und an der Humboldt Universität zu Berlin tätig. Sie hat an der Universität Wien promoviert, ihre Dissertation wurde im Dezember 2020 unter dem Titel "Flucht – Geschlecht – Sexualität. Eine menschenrechtsbasierte Perspektive auf Grundversorgung und Asylstatus" veröffentlicht und ua mit dem Gabriele Possanner Förderungspreis ausgezeichnet. Neben ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit war Petra Sußner viele Jahre in der Rechtspraxis tätig.

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