Willkommen bei der DFG-Forschungsgruppe „Recht – Geschlecht – Kollektivität“
Unsere interdisziplinäre Forschungsgruppe (FOR) besteht seit Januar 2018. Ihr gehören Vertreter*innen der Rechtswissenschaft, der Soziologie, der Europäischen Ethnologie und der Geschichtswissenschaft von den drei größten Berliner Universitäten (HU/TU/FU), der Universität Potsdam und der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) an. Mehr erfahren…
Die FOR besteht aus sechs Teilprojekten (TP) sowie einem Koordinationsprojekt. In jedem TP untersucht ein Team ein bestimmtes empirisches Forschungsfeld. In der zweiten Förderphase (2021-2024) sind das Umweltrecht und Umweltklagen (TP A), transnationale Arbeitskonflikte (TP B), Urban & Housing Commons (TP C), Verbraucher*innenschutz (TP D), gemeinwohlorientierte Prozesse der Infrastrukturierung (TP E) und Menschenrechte, queere Geschlechter und Sexualitäten seit den 1970er Jahren (TP F).
Zum Tagungsbericht geht es hier.
Was ist los in Österreich? Sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität als Gegenstand asylrechtlicher Verfahrensführung von Petra Sussner erschienen im FluchtforschungsBlog
Gemeinhin gelten sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität als im Asylrecht angekommmen – wer als (vermeintliche) LGBTIQ-Person verfolgt wird, kann sich auf den Flüchtlingsbegriff berufen. Wie so oft verschiebt sich der Fokus rechtlicher Auseinandersetzung damit in den Bereich von Ermittlung und Beweiswürdigung. Und hier ist noch einiges offen, wie der jüngste Aufruhr um das österreichische Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl gezeigt hat. Der Blogbeitrag nähert sich dem Thema aus drei Perspektiven: (1) Den unionsrechtlichen Grundlagen im Bereich sexueller Orientierung, (2) deren Relevanz für den Bereich geschlechtlicher Identität und (3) einem Blick auf die österreichische Praxis und mögliche Strategien für die Verfahrensführung.