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*ABSCHLUSSTAGUNG „RECHT UMKÄMPFT“ // 29.–31. MAI 2024 // BERLIN*

Anmeldung bis zum 30. April offen!

Nach sechs Jahren interdisziplinärer Arbeit lädt die von der DFG geförderte Forschungsgruppe „Recht – Geschlecht – Kollektivität“ herzlich zu ihrer Abschlusstagung Recht umkämpft. Feministische Perspektiven auf ein neues Gemeinsames nach Berlin ein! Alles über Programm, Beitragende, Tagungskonzept und -orte sowie die Anmeldung (bis 30. April) findet sich ab sofort auf https://recht-umkaempft.de/. Die Teilnahme an der Tagung ist kostenlos.

Willkommen bei der DFG-Forschungsgruppe „Recht – Geschlecht – Kollektivität“

Unsere interdisziplinäre Forschungsgruppe (FOR) besteht seit Januar 2018. Ihr gehören Vertreter*innen der Rechtswissenschaft, der Soziologie, der Europäischen Ethnologie und der Geschichtswissenschaft von den drei größten Berliner Universitäten (HU/TU/FU), der Universität Potsdam und der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) an. Mehr erfahren…

Die FOR besteht aus sechs Teilprojekten (TP) sowie einem Koordinationsprojekt. In jedem TP untersucht ein Team ein bestimmtes empirisches Forschungsfeld. In der zweiten Förderphase (2021-2024) sind das Umweltrecht und Umweltklagen (TP A), transnationale Arbeitskonflikte (TP B), Urban & Housing Commons (TP C), Verbraucher*innenschutz (TP D), gemeinwohlorientierte Prozesse der Infrastrukturierung (TP E) und Menschenrechte, queere Geschlechter und Sexualitäten seit den 1970er Jahren (TP F).


Aktuelles:

Petra Sußner (2018): Selbstbestimmung oder Pathologisierung? Österreichs Konflikte um die dritte Option

Von Petra Sußner im Verfassungsblog veröffentlicht:

Auch in Österreich sind Geschlechtseinträge nicht mehr auf ‚weiblich‘ oder ‚männlich‘ beschränkt – die Umsetzung der sogenannten dritten Option steht an. Dabei macht ein Rundbrief des Bundesministeriums für Inneres von sich reden. Die dritte Option soll auf die Bezeichnung ‚divers‘ beschränkt und nur auf Basis eines medizinischen Gutachtens einzutragen sein. Das Problem: Weder das Gesetz noch die Entscheidung, die den Weg für die dritte Option frei gemacht hat (Verfassungsgerichtshof, VfGH, 15.6.2018 G 77/208-9), erwähnen davon ein Wort. Der Rundbrief wirft verfassungsrechtliche Bedenken auf. Nicht zum ersten Mal steht die Umsetzung der dritten Option damit vor Schwierigkeiten. Bereits im Herbst 2018 ist der Bundesminister für Inneres mit Amtsrevision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) gegen den ersten „inter“-Eintrag vorgegangen; allerdings ohne Erfolg. Nun scheint eine neue Runde im Konflikt um die dritte Option eingeläutet.