Von Petra Sußner im Verfassungsblog veröffentlicht:
Auch in Österreich sind Geschlechtseinträge nicht mehr auf ‚weiblich‘ oder ‚männlich‘ beschränkt – die Umsetzung der sogenannten dritten Option steht an. Dabei macht ein Rundbrief des Bundesministeriums für Inneres von sich reden. Die dritte Option soll auf die Bezeichnung ‚divers‘ beschränkt und nur auf Basis eines medizinischen Gutachtens einzutragen sein. Das Problem: Weder das Gesetz noch die Entscheidung, die den Weg für die dritte Option frei gemacht hat (Verfassungsgerichtshof, VfGH, 15.6.2018 G 77/208-9), erwähnen davon ein Wort. Der Rundbrief wirft verfassungsrechtliche Bedenken auf. Nicht zum ersten Mal steht die Umsetzung der dritten Option damit vor Schwierigkeiten. Bereits im Herbst 2018 ist der Bundesminister für Inneres mit Amtsrevision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) gegen den ersten „inter“-Eintrag vorgegangen; allerdings ohne Erfolg. Nun scheint eine neue Runde im Konflikt um die dritte Option eingeläutet.